Warum sich mein Besuch lohnt?

Ich komme gerne zu Ihnen nach Hause. Wir sprechen über Ihre Sorgen, Fragen und Bedürfnisse und ich erkläre Ihnen welche Ansprüche Sie haben und wie Sie an die benötigten Leistungen kommen. Dadurch können Sie durchaus einiges an Kosten sparen.

Einzugsgebiete

Mein Einzugsgebiet erstreckt sich vorrangig auf die Gemeinden Lastrup, Lindern, Molbergen, Garrel, Bösel, Emstek, Cappeln und Essen, den Landkreis Emsland und Landkreis Cloppenburg sowie das Artland. Sollten Sie eine Anfrage aus einer anderen Ortschaften haben, werden Sie natürlich auch beraten. Ich freue mich auf Sie! 

Begutachtung durch die Medizinischen Dienste

Die Begutachtung: Ich berate Sie im Vorfeld der Begutachtung, erkläre, wie eine Begutachtung abläuft, welche Fragen gestellt werden und was Sie bedenken müssen. Wenn Sie es wünschen, kann ich auch bei der Begutachtung dabei sein.

Widerspruch: Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, unterstütze ich Sie bei einem möglichen Widerspruch, erkläre Ihnen das Gutachten und helfe Ihnen bei der Widerspruchsbegründung.

Wohnumfeld

Badumbau: Oft ist das Badezimmer nicht pflegegerecht, die Dusche zu hoch oder es fehlt ein WC im Bad. Wir schauen uns gemeinsam das Badezimmer an, ich berate Sie was verändert werden könnte, helfe beim Antrag und der Auswahl geeigneter Firmen.

Sonstiges Wohnumfeld: Ist das Schlafzimmer noch im Obergeschoss? Ist der Eingangsbereich nicht barrierefrei? Gibt es Stufen im Haus? Ich beantworte alle Fragen, unterstütze bei der Entscheidungsfindung, erkläre Ihnen, welche Kosten übernommen werden und helfe bei der Antragstellung.

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Rechtliche Vorsorge

(Es erfolgt keine Rechtsberatung)

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung: Was ist eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung? Kann ich dann nichts mehr selbst entscheiden? Was ist wichtig? Welche Konsequenzen ergeben sich? Ich kläre Sie über alle Fragen auf und Sie erhalten von mir bei Bedarf auch entsprechende Vordrucke und Formulierungshilfen.

Rechtliche Betreuung: Ist eine Vorsorgevollmacht nicht mehr möglich, weil z.B. eine Demenz vorliegt und müssen Entscheidungen getroffen werden, ist eine gerichtliche Betreuung notwendig. Ich kläre Sie auf und rege eine notwendige Betreuung beim Amtsgericht an.

Organisation & Finanzierung

Beratung: Ich berate Sie zu allen Fragen im Rahmen einer bevorstehenden oder vorhandenen Pflegesituation. Was muss bedacht werden? Was mache ich als Erstes? Welche Hilfsmittel werden benötigt und wo bekomme ich sie her? Das sind nur ein paar Fragen, wo ich Ihnen beratend zur Seite stehe. Ich unterstütze Sie bei der Planung und Organisation einer Pflegesituation, bei der Auswahl und Organisation von Hilfsmitteln, bei zu treffenden Entscheidungen und kläre Sie über viele Dinge, die bei einer solchen Situation anfallen, auf.

Anträge:  Ich unterstütze Sie bei allen Anträgen, die Ihnen im Rahmen einer Pflegesituation begegnen, damit Ihnen keine Leistungsansprüche entgehen. Vom Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, über einen Antrag auf Kurzzeit- o. Verhinderungspflege, bis zum Antrag auf einen Zuschuss zu einer Umbaumaßnahme. Vom Antrag auf die Befreiung von Zuzahlungen, über einen Antrag auf Schwerbehinderung bis zum Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe. Ich helfe Ihnen bei den Anträgen und stelle bei Bedarf den Kontakt zu den Kostenträgern und Firmen her.

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Beratungsbesuche

Gesetzliche Vorschrift:

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die das volle Pflegegeld beziehen, müssen halbjährlich ein Beratungsgespräch durchführen lassen.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können zusätzlich zwei weitere Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Dann erfolgen die Gespräche vierteljährlich.

Beim Pflegegrad 1 oder bei einer Kombinationsleistung (d.h. ein Pflegedienst übernimmt auch pflegerische Leistungen) kann man auch halbjährlich ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Man ist jedoch nicht verpflichtet.

Jede zweite Beratung kann auf Wunsch auch als Videoberatung erfolgen.

Ablauf:

Beim ersten Besuch melden Sie sich bei uns. Im Bescheid der Pflegekasse steht, bis wann der Beratungsbesuch erfolgen muss.

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und wir besuchen Sie.
Wir sprechen über die Pflegesituation und Sie können Fragen stellen.

Wir sehen uns die Pflegesituation und das Wohnumfeld an und empfehlen bei Bedarf notwendige, erleichternde Maßnahmen.

Kontakt

Am Brink 8 · 49699 Lindern 

0176 57609512

05957 888114

info@pflegeberatung-moorkamp.de